Führerschein für 50 Kubik Roller

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Frank
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Führerschein für 50 Kubik Roller

Beitrag von Frank » Sa Aug 20, 2005 17:51

Hallo zusammen,

dieser Beitrag stammt aus dem Forum-Archiv von Einbein.de. Aufgrund
einiger Anfragen nach diesem Beitrag, gebe ich ihn hier nochmal zu
besten. Der originalen Thread findet ihr hier ....


<u>Wie gelangte ich an die Fahrerlaubnis für einen 50er Roller:</u>

Als ich vor einigen Jahren meinen Führerschein machte, wurde mir die
Fahrerlaubnis für Pkw mit einer Beschränkung auf Automatikgetriebe
erteilt. Der Eintrag zum Führen einen Zweirades mit bis zu 50 Kubik fehlte
aber. Man hatte schlicht nicht daran gedacht mir mitzuteilen, dass in
meinem Fall ein gesondertes Gutachten nötig war (was will ein einbeiniger
auch mit einem z.B. Roller). Den Fehler den ich mir vorwerfen konnte, war
das in treuem Glauben davon ausging, dass bei einem Pkw Führerschein
der 50er Zweiradschein direkt dazu gehört :oops:

2004 bekam ich dann den Tick und wollte unbedingt Roller fahren. Der
erste Besuch beim Straßenverkehrsamt ließ auf einen unbürokratischen
Weg hoffen - was sich dann später bestätigen sollte. Man benötigte
lediglich ein neues Lichtbild, einen neuen Sehtest und das Gutachten einen
TÜV Gutachters.

Der nächste Weg lenkte mich in eine Fahrschule. Leider musste ich
feststellen, dass einige Fahrschulen-Inhaber mit meinem Anliegen schlicht
überfordert waren. Von drei Fahrschulen, wollten mir zwei einen
kompletten Lehrgang unterschieben – natürlich mit den entsprechenden
Kosten. Nur einer zeigte die nötige Flexibilität.

<b>Was wollte ich nun bei einer Fahrschule?! </b>

<b>1. Ohne Fahrlehrer keine Gutachten!</b>

<b>2. Kein Fahrlehrer fährt mit seinem Schüler auf deutschen Straßen,
wenn kein Vertrag geschlossen wurde (der Haftung wegen, man stelle sich
das Theater nach einem Unfall vor).</b>

<b>3. Ohne wenigsten drei Doppelstunden sollte sich niemand auf ein
Zweirad setzen. Die Fahrstunden vorab sind die wichtigsten überhaupt.
Zumindest dann, wenn man auf diesen Geräten zuletzt in seiner Jugend
oder gar nie gefahren ist.</b>

Für diesen Führerschein entstanden mir Kosten in Höhe von ca. 280,- Euro.
Diese setzen sich zusammen aus, Anmeldegebühr der Fahrschule (ohne
Vertrag geht nichts), die Kosten der Übungsstunden (ist kein heraus
geschmissenes Geld!), Kosten für das Gutachten (in Höhe einer regulären
Prüfungsgebühr für 30 Minuten Fahrt, ca. 51,- Euro), der Kosten für einen
neuen Führerschein, dem Foto und Sehtest.

In dem Gutachten ging es lediglich darum, dass ich belegen konnte, dass
dieses Fahrzeuge sicher im Straßenverkehr bewegen konnte. Aufgrund des
vorhandenen Pkw Führerschein, die einen solchen Eintrag normalerweise
beinhaltet, war eine erneute theoretische Prüfung nicht notwendig. Ich bin
nun berechtigt ein Einspurfahrzeug bis 50 Kubik mit Automatik zu fahren.


In Zukunft werde ich wohl den Motorradführerschein machen, denn Roller
fahren macht mir viel Freude – auch mit Handicap!!

Anmerkung: <b>Die Kosten bei den Fahrschulen sind Verhandlungssache </b>8)
Viele Grüße
Frank

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Colti
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Beitrag von Colti » So Aug 21, 2005 21:07

Hallo Frank,

habe erst letztes Jahr meine Plastikkarte gemacht und bei mir sind die Klassen M & L ohne Beschränkungen enthalten. Bei Auto Klasse B die Auflagen Gasumlegung links und Automatik (78, 25)


Mit einem Gruß vom Markus 8)
Es kann nur einen geben:-)

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Frank
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Beitrag von Frank » So Aug 21, 2005 21:17

Colti hat geschrieben:habe erst letztes Jahr meine Plastikkarte gemacht und bei mir sind die Klassen M & L ohne Beschränkungen enthalten.
Hi Markus,

es gibt da deutliche regionale Unterschiede. Die Straßenverkehrsämter
unterliegen wohl nicht dem Bund, sondern dem Land oder den
Kommunen <b>*Vermutung*</b>.
Viele Grüße
Frank

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