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Schaltgetriebe fahren mit Unterschenkel-amputation Rechts?

Verfasst: Fr Nov 13, 2009 12:03
von Christopher
Hallo :) Ich bin am 16 Okt 09 rechts am Unterschenkel amputiert worden. Ich hatte vor 10 jahren einen unfall der mir plantar am Fuß alles abgerissen hat und die Ferse teil entfernt hatte. Das Autofahren ging, war darmals beim Tuv etc.. und es ging alles insklusive Schaltgetriebe! ;) (Mit dem laufen gings aber kaum..) Ich kriege nächsten Mittwoch meine erste Interims Prothese!! :lol: Hatte vor 3 Jahren auch ein auto mit Gangschaltung gekauft. Jetzt vor vier wochen Unterschenkel entfernt. Ich wurde so gerne mein auto behalten..

Ich habe mich schon sehr viel herumgeshaut. Meine frage ist, kann man Schaltgetriebe/Gaspedale mit einer Protese (Rechts, unterschenkel) betätigen? Hat da jemand schon erfahrungen mit gemacht? Von dem was ich lese gibt es mir zu verstehen das wenn mann es kann (das fahren mit prothese) dann darf man es tuhen?? :roll:

Oder muß ich mir ein Automatik kaufen und wenn, muß ich das Gaspedal nach links verlagern lassen? Darf man den nicht das Gaspedal mit dem linken (gesundem) Fuß betätigen? Allein aus finanzieler sicht wäre es echt "blöd" jetzt ein neues Auto kaufen zu mussen.. aber wenns so ist dann ist es halt so, gibt schlimeres.

Wie gesagt ich habe schon viel gelesen aber direkte erfahrenswerte in bezug auf Autofahren mit Rechten Unterschenkel Amp./Prothese habe ich noch keine gefunden. Ich bedanke mich im voraus fur jedliche info und tipps :) Chris

Re: Schaltgetriebe fahren mit Unterschenkel-amputation Rechts?

Verfasst: Mo Nov 30, 2009 19:41
von boerni
mein Orthopädie techniker hat eine rechte unterschenkel prothese.

DIe haben im Sanitätshaus 2 Autos, ein automatik für die amputierten und ein schaltgetriebeauto für die anderen Orthopädietechniker.

Ich weiß dass mein Orthopädie techniker mit der US Prothese sich nicht scherrt ob er nun mit dem einen oder anderen fährt, aber ob das rechtlich einwandfrei ist, ist eine andere frage

Re: Schaltgetriebe fahren mit Unterschenkel-amputation Rechts?

Verfasst: Do Dez 10, 2009 21:39
von charley
Hallo boerni,

ich denke, das mit deinem OT ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die Verantwortung liegt einzig bei ihm selbst. Er muss sich sicher sein, das Fahrzeug problemlos führen zu können. Dann ist alles in Ordnung.

Weitere Infors dazu gibt es hier:

:guck: http://www.ampuwiki.de/wiki/Fahrerlaubnisverordnung

Viele Grüße
Charley