Führerschein Altbesitz - Pflichten?

Antworten
Benutzeravatar
charley
admin + Anwender
admin + Anwender
Beiträge: 292
Registriert: Di Jul 12, 2005 16:41
Postleitzahl: 72649
Land: Deutschland
Wohnort: Wolfschlugen
Kontaktdaten:

Führerschein Altbesitz - Pflichten?

Beitrag von charley » Do Jul 21, 2005 08:48

@Colti - Du hast in einem anderen Forum vor kurzem geschrieben:
Guckst du unter dem Tread Autofahren, da steht wirklich alles was man wissen muss. Führerschein neu = Gutachten+Auflagen+Umbau. Altbesitz = Eigenverantwortung für die Sicherheit.
Woher hast du die Info betreffend den Altbesitz? Ich habe da in den verschiedensten Foren und Artikeln schon die unterschiedlichsten Auffassungen gelesen bis zu der Aufforderung, man müsse nach Eintreten einer Behinderung seinen Führerschein beim TÜV neu bestätigen lassen. Oder man müsse sich im FS eine Einschränkung auf das Fahren von Automatikfahrzeugen eintragen lassen.

Viele Grüße
Dieter

Benutzeravatar
Colti
verstorben
Beiträge: 80
Registriert: Mo Jul 11, 2005 14:02
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Wohnort: Nach 33 Jahren BaWü nun in NRW,Düsseldorf.-)
Kontaktdaten:

Re: Führerschein Altbesitz - Pflichten?

Beitrag von Colti » Do Jul 21, 2005 11:44

charley hat geschrieben:@Colti - Du hast in einem anderen Forum vor kurzem geschrieben:
Guckst du unter dem Tread Autofahren, da steht wirklich alles was man wissen muss. Führerschein neu = Gutachten+Auflagen+Umbau. Altbesitz = Eigenverantwortung für die Sicherheit.
Woher hast du die Info betreffend den Altbesitz? Ich habe da in den verschiedensten Foren und Artikeln schon die unterschiedlichsten Auffassungen gelesen bis zu der Aufforderung, man müsse nach Eintreten einer Behinderung seinen Führerschein beim TÜV neu bestätigen lassen. Oder man müsse sich im FS eine Einschränkung auf das Fahren von Automatikfahrzeugen eintragen lassen.

Viele Grüße
Dieter
Hallo Dieter,

ich habe auch sehr viele unterschiedliche Auffassungen erhalten die absolut verwirrend sind. Darum habe ich mich direkt an den TÜV-Südwest in Stuttgart und an den Fahrlehrerverband BaWü gewand. Beide, hatte jeweils die "Chefs" am Rohr, haben gesagt (Anfrage von mir wegen Epelepsi eines Bekannten im Januar/Februar2005!):

bei
Altbesitz:
Eigenverantwortung des Inhabers!! Soll heißen, wenn du ein KFZ ohne wesentlichen Einschränkungen sicher weiterführen kannst, kann alles beim Alten bleiben. Sollte man aber damit Probleme haben gibt es Ärger (z.B bei einem Unfall oder aonstige Auffälligkeiten) bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte Strafen und Schadensersatzansprüche/Regress...


Erklärt wurde es mit der Sehfähigkeit, bei einer Verschlechterung muss man ebern zusehen das man eine geeignete Sehilfe bekommt.....
Eine Meldung beim zuständigen Führerscheinamt ist keine Pflicht.

Neuerwerb sollte klar sein, da geht es über den TÜV/Dekra, denn die machen die Auflagen für den FS-Anwärter und geben das an die Führerscheinstelle weiter. Niemals selber bei der FS-Stelle anfragen, da diese unsinnige und einfach zu teure Auflagen anordnen (MPU und den anderen Kram!!)
Neuerwerb mit einem GdB unter 50% geht Niemanden etwas an, also Passus im FS-Antrag nicht angeben!! Sonst werden die von sich aus tätig, was die dürfen und auch machen, bit schließlich Geld, nichts anderes ist das!! Spreche da aus absoluter ureigenster Erfahrung- LRA Göppingen im FS-Antrag ausversehen die Frage einer Behinderung mit Ja bestätigt. Hatte da aber keine. Habe da nur einen GdB von 40% gehabt (Peronäus-Parese oder Fußlähmung.).
Sollte FS bestanden sein, werden dann die Auflagen in den FS eingetragen. Am besten schon vor der Prüfung sich das vom TÜV bestätigen lassen, dann bekommt man den FS am Prüfungstag ausgehändigt, sonst erst viele Tage/Wochen später direkt vom Amt:-(

Über 50% z.B G oder aG beim TÜV nachfragen. Kein Bammel vor denen, die wissen was zu tun ist. Zur Not bei denen vorbei (eventuell mit Fahrlehrer falls dieser auch unsicher sein sollte) turnen und gut iss:-)

Medung an die Versicherung nur dann, wenn teure Umbauten notwendig werden welche über Kasko versichert sind. Sonderrabatte gibt es eh nur bei ganz wenigen Unternehmen......



Mit einem Gruß vom Markus 8)
Es kann nur einen geben:-)

Benutzeravatar
charley
admin + Anwender
admin + Anwender
Beiträge: 292
Registriert: Di Jul 12, 2005 16:41
Postleitzahl: 72649
Land: Deutschland
Wohnort: Wolfschlugen
Kontaktdaten:

Beitrag von charley » Do Jul 21, 2005 11:49

@Colti:

Danke, das hast du ja sehr intensiv recherchiert. :lol:

Viele Grüße
Dieter

Benutzeravatar
Colti
verstorben
Beiträge: 80
Registriert: Mo Jul 11, 2005 14:02
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Wohnort: Nach 33 Jahren BaWü nun in NRW,Düsseldorf.-)
Kontaktdaten:

Beitrag von Colti » Do Jul 21, 2005 12:01

charley hat geschrieben:@Colti:

Danke, das hast du ja sehr intensiv recherchiert. :lol:

Viele Grüße
Dieter
Hallo Dieter,

gern geschehen, war aber auch aus ureigenstem Anlass. Durch das Warten mit dem FS machen habe ich knappe 20.000€ gespart!! Und das nur weil ich ein norologische Gutachten und MPU (ca 6000 DM!! aus eigener Tasche natürlich) hätte machen sollen (erste unnütze Auflage des LRA- Göppingen!!) :shock:
Später dann laut TÜV hätte es getan wenn eine Auflage mit automatik angeordnet worden wäre.

Nun habe ich FS, KFZ und gut isses :D

Übrigens kann jeder Fahrlerer Behinderte ausbilden.

Kostenübernahme für Gutachten, Umbauten, Fahrproben, KFZ etc. immer vorher mit den Ämtern absprechen, und Kostenvoranschläge einreichen. Niemals selber in Vorleistung gehen, denn Ämter müssen diese dann nicht übernehmen......

Mit einem Gruß vom Markus 8)
Es kann nur einen geben:-)

Benutzeravatar
casi77
Anwender
Beiträge: 37
Registriert: Do Feb 16, 2006 11:52
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: NRW (Sauerland)
Kontaktdaten:

Beitrag von casi77 » Do Feb 16, 2006 15:46

Von wegen Führerschein kann ich auch noch nen paar Erfahrungsberichte aus der Sicht eines schon vorher Führerscheinbesitzenden beitragen.

Und zwar habe ich Anfang 2005, als ich mal wieder im Bergmannsheil Bochum lag, gleich auch dort eine Fahrprobe auf ein universal umgebautes Fahrzeug bei der dort ansässigen Fahrschule (hier im Sauerland gibt es derartig ausgerüstete Fahrschulen eher selten) absoulviert.
Da ich ja vorher schon im besitz der Fahrerlaubnis war brauchte ich mehr nicht.
Es war dafür nur eine Fahrstunde mit dem Fahrschullehrer vorab nötig, um zu zeigen dass man mit dem umgebauten Fahrzeug umgehen kann, und dann halt die Fahrprobe im Beisein des Fahrschullehrers und einem Tüvsachverständigen.Das ganze kostete ungefähr 200,- EURO.
Vom Tüvsachverständigen bekommt man dann eine Bescheinigung wo die einzelnen Auflagen aufgeführt sind und mit dieser geht man dann zum örtlichen StVa wo man dann den neuen Führerschein für ca.35,- Euro bekommt.
Da ich rechtsseitig Oberschenkel-u. Oberarm amputiert bin waren meine Auflagen eine Gaspedalverlegung nach links, ein Automatikfahrzeug, eine Lenkradfernbediehnung (für die wichtigsten Funktionen wie z.B. Wischer, Blinker, Licht, Wisch-Waschanlage, usw.) und ein Lenkraddrehknopf notwendig....was dann in Zahlencodes im Führerschein vermerkt wird.

Wenn man wie ich mehrere Führerscheinklassen besitzt ist dieses Prozedere für jede Klasse seperat notwendig....wofür man dann 2 Jahre Zeit hat nach der Zustellung des neuen Führerscheins hat.

Die Kosten für die Fahrprobe kann man dann auch noch später beim Arbeitsamt (beim erlangen einer nur mit dem Fahrzeug zuereichene Arbeitsstelle) geltend machen, dafür ist dann nur eine aktuell datierte Rechnung der Fahrprobe (die jede Fahrschule gerne ausstellt) notwendig. :wink:

Die Fahrprobe ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben aber wenn man ohne die Einträge/Vermerke/Beschränkungen im Führerschein in einen Unfall verwickelt wird, kann das auch bei schuldlosigkeit mit mind. Teilschuld enden...meistens jedoch mehr.Bei einem schweren evtl.verschuldeten Unfall kann das zu hohen Regressansprüchen/Strafen und erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
Somit ist man mit der Fahrprobe auf der 100%tig sicheren Seite!

Hier mal nen paar Pics!

Gutachten der Fahrprobe
Bild
Umbau
Bild
Bild

Grüße
Carsten

teddy
Anwender
Beiträge: 63
Registriert: Mi Dez 14, 2005 12:29
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Berlin

Beitrag von teddy » Mi Feb 22, 2006 05:42

casi77,
wie schauts mit der Versicherung aus?
Habe soweit alles in der Tasche neuen Führerschein mit den Schlüßelnummern.
Bin ich nun auch verpflichtet diese Bescheinigung vom Tüv direkt bei meiner Versicherung ( Kopie ) einzureichen ?
Gruß
Teddy
;-) Kaufe gerne Eure alten Teddybären :-) auch defekte
http://antike-teddybaeren-berlin.de.vu/

Benutzeravatar
casi77
Anwender
Beiträge: 37
Registriert: Do Feb 16, 2006 11:52
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: NRW (Sauerland)
Kontaktdaten:

Beitrag von casi77 » Mi Feb 22, 2006 13:52

Hallo Teddy,

bei mir wurde deswegen nicht nachgefragt und ich denke diese geht der Versicherung auch nichts an bzw. ist nur für die Strassenverkehrsbehörde wichtig.Für die Versicherung ist ja auch nur wichtig Das du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, ob oder mit welchen Auflagen auch immer, interessiert die Versicherung eigentlich nicht-jedenfalls nicht bei mir!

Ich selber fahre nen 5 Jahre alten Audi A6 und habe diesen bei der Versicherung lediglich Haftpflichtversichert, wenn du dein Fahrzeug aber Teil/Vollkasko versichern willst kann es durchaus sein dass sie bestimmte Unterlagen (Beischeinigung der Fahrprobe, Umbaubericht) einsehen wollen und danach die Beitragssätze berechnen-da in diesem Fall der Umbau ja mitversichert wird!

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen aber am besten ist hin und das vor Ort mit der Versicherung abklären!

IronLeg
Anwender
Beiträge: 42
Registriert: Mo Mär 20, 2006 11:55
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Astnide (Essen NRW)

Beitrag von IronLeg » Mo Mär 20, 2006 12:15

Wer im Besitz eines Führerschein ist, muß sich selber einschätzen (nicht überschätzen) ob er das schafft oder nicht. Bei Unsicherheit besser eine Fahrschule aufsuchen.
ES GEHT UM MENSCHENLEBEN!
Das blieb mir erspart, da ich "nur" einen Pedalumbau, Gas nach links, vornehmen ließ. Und das Gefühl mit links, nicht nur die Kupplung zu treten, sondern auch zu bremsen war mir, bedingt durch mein vorheriges Auto - Fiat Abarth TC 130 - schon vertraut.

Benutzeravatar
casi77
Anwender
Beiträge: 37
Registriert: Do Feb 16, 2006 11:52
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: NRW (Sauerland)
Kontaktdaten:

Beitrag von casi77 » Fr Mär 31, 2006 13:14

Trotzdem würde ich jeden raten sich einer Fahrprobe im beisein enes Tüv-Sachverständigen zu unterziehen.Denn wenn es widererwarten doch mal zu Unfall (was ich natürlich niemanden wünsche) kommt, wird dass fehlen bestimmter Beschränkungen, die nur durch ne Fahrprobe zu bekommen sind, zum Nachteil ausgelegt bzw. als Unfallursache bestimmt.
In der Beweisplicht, dass es nicht darauf zurück zuführen ist, ist in diesem Fall dann auch der behinderte Verkehrsteilnehmer dessen Behinderung im Führerschein bzw. die darausfolgenden Beschränkungen nicht eingetragen waren....unabhängig davon ob er Unfallverursacher ist oder nicht!

Bei Linksseitig Unter/Oberschenkel amputierten die sich aussschließlich mit Automatik Fahrzeugen fortbewegen wäre eine solche Fahrprobe natürlich nicht erforderlich aber bei allen anderen amputationsarten wäre diese, meiner Meinung nach, zwingend erforderlich.
Denn wie schon gesagt geht es im Straßenverkehr um Menschenleben und auch die Nachher vielleicht entstehenden Kosten wären ein vielfaches höher als eine solche Fahrprobe!

Aber letztendlich muß jeder für sich entscheiden, wie verantwortungsbewußt er mit seinen und anderen Leben umgeht!
O.S.A. u. O.A.A. seit Seb.2001/seit Juli.06 eigenes C-Leg
__________________________
Versuche immer das unmögliche um das mögliche zuerreichen!

Lunde
Anwender
Beiträge: 10
Registriert: Di Apr 25, 2006 10:26
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland

FS nun auch erhalten

Beitrag von Lunde » Do Jun 08, 2006 06:14

habe nun auch meinen neuen FS erhalten :D der spaß laut bestimmungen §46 Abs.3 in verbindung mit §11 Abs. 4 Nr.2 der FeV kostete mit allen gebühren (fahrschule 2 Std., TÜV-heini, neuer FS) ca 200 euro. war auch alles sehr locker den was kann man beim automatik schon falsch machen wenn man schon vorher nen FS hatte und nun einfach die prothese im bedienraum ruht. habe mich jedenfalls wie mit 17 gefühlt als wir mit 30 km/h durch die stadt "gedüst" sind. hihi.
OSA seit Mai 2005
Versorgung: MAS, C-Leg, 1C40.

Benutzeravatar
charley
admin + Anwender
admin + Anwender
Beiträge: 292
Registriert: Di Jul 12, 2005 16:41
Postleitzahl: 72649
Land: Deutschland
Wohnort: Wolfschlugen
Kontaktdaten:

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Beitrag von charley » Do Jun 08, 2006 08:09

Ich habe die beiden erwähnten Paragrafen der Fahrerlaubnisverordnung zum Nachlesen/Ausdrucken bereitgestellt:

http://www.gewidu.de/modules.php?name=Topics

Gruß
Charley
OSA (lak) seit Feb. 2005
1. PBSS-Schaft (Karbonrahmen mit HTV-Innenschaft), Genium mit Triton Smart-Ankle-Fuß
2. PBSS-Schaft, VGK, Freedom Highlander-Fuß (Badeprothese)
Telefon 089/4161740-0

Benutzeravatar
Colti
verstorben
Beiträge: 80
Registriert: Mo Jul 11, 2005 14:02
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Wohnort: Nach 33 Jahren BaWü nun in NRW,Düsseldorf.-)
Kontaktdaten:

Re: FS nun auch erhalten

Beitrag von Colti » Do Jun 08, 2006 09:29

Lunde hat geschrieben:habe nun auch meinen neuen FS erhalten :D der spaß laut bestimmungen §46 Abs.3 in verbindung mit §11 Abs. 4 Nr.2 der FeV kostete mit allen gebühren (fahrschule 2 Std., TÜV-heini, neuer FS) ca 200 euro. war auch alles sehr locker den was kann man beim automatik schon falsch machen wenn man schon vorher nen FS hatte und nun einfach die prothese im bedienraum ruht. habe mich jedenfalls wie mit 17 gefühlt als wir mit 30 km/h durch die stadt "gedüst" sind. hihi.
Herzlichen Glückwunsch, es geht doch nichts über Mobilität :wink:

Mit einem Gruß vom Markus 8)
Es kann nur einen geben:-)

Antworten