charley hat geschrieben:@Colti - Du hast in einem anderen Forum vor kurzem geschrieben:
Guckst du unter dem Tread Autofahren, da steht wirklich alles was man wissen muss. Führerschein neu = Gutachten+Auflagen+Umbau. Altbesitz = Eigenverantwortung für die Sicherheit.
Woher hast du die Info betreffend den Altbesitz? Ich habe da in den verschiedensten Foren und Artikeln schon die unterschiedlichsten Auffassungen gelesen bis zu der Aufforderung, man müsse nach Eintreten einer Behinderung seinen Führerschein beim TÜV neu bestätigen lassen. Oder man müsse sich im FS eine Einschränkung auf das Fahren von Automatikfahrzeugen eintragen lassen.
Viele Grüße
Dieter
Hallo Dieter,
ich habe auch sehr viele unterschiedliche Auffassungen erhalten die absolut verwirrend sind. Darum habe ich mich direkt an den TÜV-Südwest in Stuttgart und an den Fahrlehrerverband BaWü gewand. Beide, hatte jeweils die "Chefs" am Rohr, haben gesagt (Anfrage von mir wegen Epelepsi eines Bekannten im Januar/Februar2005!):
bei
Altbesitz:
Eigenverantwortung des Inhabers!! Soll heißen, wenn du ein KFZ ohne wesentlichen Einschränkungen sicher weiterführen kannst, kann alles beim Alten bleiben. Sollte man aber damit Probleme haben gibt es Ärger (z.B bei einem Unfall oder aonstige Auffälligkeiten) bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte Strafen und Schadensersatzansprüche/Regress...
Erklärt wurde es mit der Sehfähigkeit, bei einer Verschlechterung muss man ebern zusehen das man eine geeignete Sehilfe bekommt.....
Eine Meldung beim zuständigen Führerscheinamt ist keine Pflicht.
Neuerwerb sollte klar sein, da geht es über den TÜV/Dekra, denn die machen die Auflagen für den FS-Anwärter und geben das an die Führerscheinstelle weiter. Niemals selber bei der FS-Stelle anfragen, da diese unsinnige und einfach zu teure Auflagen anordnen (MPU und den anderen Kram!!)
Neuerwerb mit einem GdB unter 50% geht Niemanden etwas an, also Passus im FS-Antrag nicht angeben!! Sonst werden die von sich aus tätig, was die dürfen und auch machen, bit schließlich Geld, nichts anderes ist das!! Spreche da aus absoluter ureigenster Erfahrung- LRA Göppingen im FS-Antrag ausversehen die Frage einer Behinderung mit Ja bestätigt. Hatte da aber keine. Habe da nur einen GdB von 40% gehabt (Peronäus-Parese oder Fußlähmung.).
Sollte FS bestanden sein, werden dann die Auflagen in den FS eingetragen. Am besten schon vor der Prüfung sich das vom TÜV bestätigen lassen, dann bekommt man den FS am Prüfungstag ausgehändigt, sonst erst viele Tage/Wochen später direkt vom Amt:-(
Über 50% z.B G oder aG beim TÜV nachfragen. Kein Bammel vor denen, die wissen was zu tun ist. Zur Not bei denen vorbei (eventuell mit Fahrlehrer falls dieser auch unsicher sein sollte) turnen und gut iss:-)
Medung an die Versicherung nur dann, wenn teure Umbauten notwendig werden welche über Kasko versichert sind. Sonderrabatte gibt es eh nur bei ganz wenigen Unternehmen......
Mit einem Gruß vom Markus
