Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ein Oberschenkelamputierter einen Anspruch auf Versorgung mit C-Leg hat, wenn er die von diesem Kniegelenk gebotenen Möglichkeiten ausnutzen kann.
Volltext des Urteils
Weitere Entscheidungen des Bundessozialgerichts findet man unter http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =en&Sort=3, indem man ins Feld 'Text' den Suchbegriff C-Leg eingibt
Anspruch auf C-Leg: Bundessozialgericht 06.06.2002
- charley
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