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Freistellung für die GEZ-Gebühren

Verfasst: Di Aug 30, 2005 07:11
von udo99
Moin,

kann man auch ohne ein RF im Ausweis bei der GEZ Gebühren sparen?

Habe mich da mal versucht schlau zu machen - nix gefunden.

Gruss

Verfasst: Di Aug 30, 2005 07:53
von hollwitz
Hallo,

AFAIK ist es ja genau dieses RF (Rundfunk, Fernsehen), das zur Freistellung berechtigt. Ohne ein RF im Ausweis wird es deshalb keine behinderungsbedingte Freistellung geben.

Verfasst: Di Aug 30, 2005 09:13
von udo99
Hm, dann muss ich wohl mal auf Behindert machen und mich ins Versorgungsamt rollen lassen. Da kann ich gleich von 80 auf 100% gehen, das B und das RF besorgen... dann hammas! :(

Verfasst: Di Aug 30, 2005 09:23
von hollwitz
:idea: Oder Hartz IV beantragen :twisted:

Verfasst: Di Aug 30, 2005 14:34
von udo99
Ja, genau! HEHEHE

Verfasst: Do Sep 22, 2005 19:24
von YPS
Fragt da mal den Frank. Der weiss bei solchen Dingen immer bescheit :)

Gut das ich Student bin und die werden befreit

Verfasst: Fr Sep 23, 2005 12:16
von Gast
Es macht doch aber keinen Unterschied ob man 80% oder 100% hat oder? Mein Doc hat mich im Gutachten nämlich von 90 auf 80 runtersufen wollen um dem *F* Amt entgegen zu kommen.... Damit ich das ag behalte... Naja und das H werd ich wohl auch los :oops: ....

Also macht es von evtl. Vergünstigungen einen Unterschied?

Verfasst: Fr Sep 23, 2005 12:28
von Der Erzieher
Es macht doch aber keinen Unterschied ob man 80% oder 100% hat oder? Mein Doc hat mich im Gutachten nämlich von 90 auf 80 runtersufen wollen um dem *F* Amt entgegen zu kommen.... Damit ich das ag behalte... Naja und das H werd ich wohl auch los ....

Also macht es von evtl. Vergünstigungen einen Unterschied?

Verfasst: Do Feb 16, 2006 16:35
von casi77
Für alle die noch Infos zum Thema Behindertenausweiß suchen hier ne informative PDF!

Generell macht es schon einen Unterschied ob man 100% oder 80% GdB hat.Es mach sich zum Beispiel in der Kfz.Steuervergünstigung bemerkbar...usw. (siehe PDF)!
Aber ab 80% hat man Anrecht auf das RF, es muß dann nur nachträglich beantragt werden!

Aber wie gesagt zieht euch die PDF runter, dort ist alles sehr ausführlich beschrieben.

Gruß
Carsten

Info-PDF

Verfasst: Fr Feb 17, 2006 09:41
von charley
Hallo,

diese pdf-Info vom Integrationsamt Westfalen-Lippe ist wirklich sehr informativ.

Rundfunkgebührenbefreiung hat nichts zu tun mit dem GdB. Man braucht dazu vielmehr einen Eintrag des Merkzeichens Rf im SBA. Den bekommt man meines Wissens allerdings nur, wenn man blind oder fast blind ist.

Die KFZ-Steuerbefreiung hat auch nichts direkt mit dem GdB zu tun. Diese hängt ab vom Merkzeichen G bzw. aG. G bringt 50% Steuerermäßigung; aG bringt völlige Befreiung von der KFZ-Steuer. Wie schwer es ist, aG zu bekommen, ist in anderen Threads schon diskutiert worden.

Direkt am GdB hängt der Steuerfreibetrag für die Einkommensteuer; dieser ist umso höher je höher der GdB ist.

Viele Grüße
Charley

Re: Info-PDF

Verfasst: Mi Feb 22, 2006 14:40
von casi77
charley hat geschrieben:Hallo,

diese pdf-Info vom Integrationsamt Westfalen-Lippe ist wirklich sehr informativ.

Rundfunkgebührenbefreiung hat nichts zu tun mit dem GdB. Man braucht dazu vielmehr einen Eintrag des Merkzeichens Rf im SBA. Den bekommt man meines Wissens allerdings nur, wenn man blind oder fast blind ist.
Das ist so nicht ganz richtig! Ich bin weder Blind noch Gehörlos sondern lediglich O.S.A u. O.A.A und habe 100% GdB.Das reichte dem Versorgungsamt 2001 um mir alle Merkzeichen (außer halt Bl/Gh) im SBA einzutragen.Somit reicht auch mind. schon aG im SBA um RF zubekommen, da man mit aG ja nicht unbedingt so in der Lage ist am öffentlichen Leben teilzunehmen wie ohne und deswegen ein recht auf kostenlosen Nachrichtenempfang via Radio/TV hat!
charley hat geschrieben:Die KFZ-Steuerbefreiung hat auch nichts direkt mit dem GdB zu tun. Diese hängt ab vom Merkzeichen G bzw. aG. G bringt 50% Steuerermäßigung; aG bringt völlige Befreiung von der KFZ-Steuer. Wie schwer es ist, aG zu bekommen, ist in anderen Threads schon diskutiert worden.
Indirekt hängt es ja schon vom GdB ab da man ja einen bestimmten GdB haben muß um G oder aG zubekommen-bei G ist es glaube ich mind. 30% und bei aG mind.80%-Angaben ohne Gewähr.

Re: Info-PDF

Verfasst: Mi Feb 22, 2006 14:50
von teddy
casi77 hat geschrieben:
charley hat geschrieben:Hallo,

diese pdf-Info vom Integrationsamt Westfalen-Lippe ist wirklich sehr informativ.

Rundfunkgebührenbefreiung hat nichts zu tun mit dem GdB. Man braucht dazu vielmehr einen Eintrag des Merkzeichens Rf im SBA. Den bekommt man meines Wissens allerdings nur, wenn man blind oder fast blind ist.
Das ist so nicht ganz richtig! Ich bin weder Blind noch Gehörlos sondern lediglich O.S.A u. O.A.A und habe 100% GdB.Das reichte dem Versorgungsamt 2001 um mir alle Merkzeichen (außer halt Bl/Gh) im SBA einzutragen.Somit reicht auch mind. schon aG im SBA um RF zubekommen, da man mit aG ja nicht unbedingt so in der Lage ist am öffentlichen Leben teilzunehmen wie ohne und deswegen ein recht auf kostenlosen Nachrichtenempfang via Radio/TV hat!
charley hat geschrieben:Die KFZ-Steuerbefreiung hat auch nichts direkt mit dem GdB zu tun. Diese hängt ab vom Merkzeichen G bzw. aG. G bringt 50% Steuerermäßigung; aG bringt völlige Befreiung von der KFZ-Steuer. Wie schwer es ist, aG zu bekommen, ist in anderen Threads schon diskutiert worden.
Indirekt hängt es ja schon vom GdB ab da man ja einen bestimmten GdB haben muß um G oder aG zubekommen-bei G ist es glaube ich mind. 30% und bei aG mind.80%-Angaben ohne Gewähr.
Bei " G " muß man mindestens 50% GdB haben ( halbe Auto-Steuern )

Verfasst: Mi Feb 22, 2006 14:57
von casi77
Oder so...sry für die falschen Angaben...aber habe ja extra noch dabei geschrieben "Angaben ohne Gewähr" :P

Ich habe die PDF selber nur überflogen!

Verfasst: Mi Feb 22, 2006 14:58
von teddy
Rundfunk Gebühren,
da ist größte Vorsicht geboten.
Warum ?
Hatten vor einigen Monaten ein Bericht veröffentlicht das die Herren den Antrag ganz weit nach unten verlegen und solange ist / soll man selbst die Gebühren bezahlen bis der Antrag auf Befreiung durch ist . :-((

Es ist sicherlich ratsam sich vorher zu Informieren bzw wohl ( meine Meinung ) mit anzugeben das man die Absicht hat sich ein RFG anzuschaffen soweit dieser Freistellungs Antrag genehmigt wurde ??
Gruß
Teddy

Rundfunkgebühren

Verfasst: Mi Mär 01, 2006 15:10
von chicco
Hallo,

bin etwas irritiert. Bekommt man das RF nicht nur, wenn man auch nicht mit Begleitung am "öffentlichen Leben" teilnehmen kann? Und wenn man berufstätig ist, hat man auf dieses Merkzeichen keine Chanze? Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.