Randbemerkungen

Erfahrungen mit Beantragung des SBA, des Merkmals "aG" und des Parkausweises
Antworten
Benutzeravatar
Colti
verstorben
Beiträge: 80
Registriert: Mo Jul 11, 2005 14:02
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Wohnort: Nach 33 Jahren BaWü nun in NRW,Düsseldorf.-)
Kontaktdaten:

Randbemerkungen

Beitrag von Colti » Do Jul 28, 2005 16:24

Hallo auch,

eine kleine Anmerkung zum aG-Thema.
Stäbchenlaufen ist mehr als anstrengen, denn dieses fordert den ganzen Körpereinsatz, sowie eine absolute Konzentration. Wieso wird eigentlich großen Wert gelegt ein Patient so schnell wie mögliche mit einem Kunstbein zu versorgen um diesen von den krückenlaufen und rollstuhlfahren wegzubringen? Ist es nicht so das durch das dauerhafte laufen die restlichen Gelenke Muskel und Sehnen überbelastet werden und diese dadurch vorhersehbare Folgeschäden davontragen werden? Ist es nicht so, das durch nur einen winzigen Augenblick der Unachtsamkeit ein Sturz und damit weitere (Dauer-) Schäden vorprogrammiert ist (hatte ich schon selber 2mal, einmal davon dieses Jahr im Januar- immer noch!!).
Oder ist es doch nur der Gedanke dass die Person dann wieder zum Arbeiten geschickt werden kann, mit dem sozialen Hintergedanken diese dann wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu haben?
Wieso gibt es eigentlich Standardmäßig ohne weitere Probleme seitens der Krankenkassen einen Chopper? Ist es von denen vielleicht geplant, die Aktivität einen Betroffenen künstlich niedrig zu halten, um weitere hochwertige Versorgungen dann ablehnen zu können. In diesem Zuge aber sich dann die Versorgungsämter hinter den §§ verstecken können? Wo stehen diese Einschränkungen im genauen Wortlaut? Ich habe mal von Strecken 500m welche innerhalb einer halben Stunde zurückgelegt werden muss. Erst wenn das nicht mehr geht gibt es dann das begehrte aG.
Was ist denn schon dabei eine solche Einstufung zu tätigen? Gehen die Ämter dann davon aus, das alle gleich in die Städte einfallen um kostenlos zu parken? Oder dann, falls vorhanden, den Arbeitgeben dann mit einem eigenen Parkplatz in der Nähe vom Eingang zu nerven?
Es macht absolut kein Spaß, und das egal bei welchem Wetter, sich mit Einschränkungen der unteren Extremitäten fortzubewegen!! (Pretender mal ausgenommen*g)
Es spielt keine Rolle ob man nun einseitig oder zweiseitig an den unteren Gliedmaßen behindert ist. Sobald die Prothesen nicht mehr zu tragen kommen, ist die Fortbewegung mehr als mist ob nun mit Krücken oder Rollstuhl!!!


Mit einem Gruß vom Markus 8)

Benutzeravatar
charley
admin + Anwender
admin + Anwender
Beiträge: 292
Registriert: Di Jul 12, 2005 16:41
Postleitzahl: 72649
Land: Deutschland
Wohnort: Wolfschlugen
Kontaktdaten:

Re: Randbemerkungen

Beitrag von charley » Do Jul 28, 2005 17:37

Colti hat geschrieben:Stäbchenlaufen ist mehr als anstrengen, denn dieses fordert den ganzen Körpereinsatz, sowie eine absolute Konzentration. Wieso wird eigentlich großen Wert gelegt ein Patient so schnell wie mögliche mit einem Kunstbein zu versorgen um diesen von den krückenlaufen und rollstuhlfahren wegzubringen? Ist es nicht so das durch das dauerhafte laufen die restlichen Gelenke Muskel und Sehnen überbelastet werden und diese dadurch vorhersehbare Folgeschäden davontragen werden? Ist es nicht so, das durch nur einen winzigen Augenblick der Unachtsamkeit ein Sturz und damit weitere (Dauer-) Schäden vorprogrammiert ist (hatte ich schon selber 2mal, einmal davon dieses Jahr im Januar- immer noch!!).
Oder ist es doch nur der Gedanke dass die Person dann wieder zum Arbeiten geschickt werden kann, mit dem sozialen Hintergedanken diese dann wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu haben?
Wieso gibt es eigentlich Standardmäßig ohne weitere Probleme seitens der Krankenkassen einen Chopper? Ist es von denen vielleicht geplant, die Aktivität einen Betroffenen künstlich niedrig zu halten, um weitere hochwertige Versorgungen dann ablehnen zu können.
Sicherlich ist das Laufen mit Prothese nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich habe in englischen Foren schon sehr heiße Diskussionen zu diesem Thema gelesen. Meines Erachtens muss es jedem selbst überlassen bleiben, ob, wann oder wie oft er/sie mit Kunstbein rumläuft oder nicht. Die Problematik beim aG-Merkmal ist aber, dass unterstellt wird, dass jeder, der ein Kunstbein tragen kann dieses auch tragen muss. Wenn er dies nicht tut, ist er selber schuld und hat kein Anrecht auf einen Behindertenparkplatz :evil: .
Colti hat geschrieben:In diesem Zuge aber sich dann die Versorgungsämter hinter den §§ verstecken können? Wo stehen diese Einschränkungen im genauen Wortlaut? Ich habe mal von Strecken 500m welche innerhalb einer halben Stunde zurückgelegt werden muss. Erst wenn das nicht mehr geht gibt es dann das begehrte aG.
Diese Strecke ist ja vom Bundessozialgericht auf 100 m ohne Zeitbegrenzung reduziert worden. Ich finde dies aber immer noch zu viel. Wenn man gerade nicht gut drauf ist, können 100 m sehr sehr weit sein.
Colti hat geschrieben:Was ist denn schon dabei eine solche Einstufung zu tätigen? Gehen die Ämter dann davon aus, das alle gleich in die Städte einfallen um kostenlos zu parken? Oder dann, falls vorhanden, den Arbeitgeben dann mit einem eigenen Parkplatz in der Nähe vom Eingang zu nerven?
Und wenn tatsächlich alle Amputierten in die Städte einfallen würden: Ist das so ein Problem? Und das kostenlose Parken: wieviel könnte das denn die Gemeinden kosten? Das ist bestimmt kein spürbarer Kostenfaktor. Genau weiß man's aber nicht. Ich habe es zumindest bisher nicht geschafft zu ergründen, wieviele Amputierte es gibt, wieviele davon ein aG haben, usw.
Colti hat geschrieben:Es macht absolut kein Spaß, und das egal bei welchem Wetter, sich mit Einschränkungen der unteren Extremitäten fortzubewegen!! (Pretender mal ausgenommen*g)
Es spielt keine Rolle ob man nun einseitig oder zweiseitig an den unteren Gliedmaßen behindert ist. Sobald die Prothesen nicht mehr zu tragen kommen, ist die Fortbewegung mehr als mist ob nun mit Krücken oder Rollstuhl!!!
Und genau da ist das Problem: jeder einseitig Amputierte kann theoretisch eine Prothese tragen, kann damit theoretisch uneingeschränkt laufen und braucht daher praktisch keinen aG-Ausweis. Dabei ist es völlig egal, ob man erst seit kurzem amputiert ist oder bereits seit 30 Jahren. Es ist auch egal, ob man die Prothese tatsächlich dauernd tragen kann.

Bis zur Veröffentlichung des Urteils des BSozG im Jahr 1998 wurde aG praktisch nur denjenigen bewilligt, die dauernd auf den Rollstuhl angewiesen waren. Die Behörden haben damit ganz einfach den Begriff "außergewöhnlich gehbehindert" durch gehunfähig" ersetzt. So steht's aber nicht im Gesetz - daher die Korrektur durch das BSozG.

Das ganze steht unter dem Begriff "Nachteilsausgleich". Man darf also durch das aG keinen Vorteil gegenüber einem 2-Füßler haben. Wer hier aber auch nur die geringste Befürchtung hat, ist mit Sicherheit nicht amputiert.

Mir geht die Bewilligungspraxis der Ämter total gegen den Strich - daher werde ich das jetzt notfalls bis zum BSozG durchziehen.

Viele Grüße
Charley

Benutzeravatar
kroebaer
Anwender
Beiträge: 3
Registriert: Mo Jul 11, 2005 14:34
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von kroebaer » Do Jul 28, 2005 22:21

Und genau da ist das Problem: jeder einseitig Amputierte kann theoretisch eine Prothese tragen, kann damit theoretisch uneingeschränkt laufen und braucht daher praktisch keinen aG-Ausweis. Dabei ist es völlig egal, ob man erst seit kurzem amputiert ist oder bereits seit 30 Jahren. Es ist auch egal, ob man die Prothese tatsächlich dauernd tragen kann.
Ich kanns nicht verstehen. Ich bin einseitig oberschenkelamputiert und habe im Ausweis stehen: aG 90%

Und das, weil ich aufgrund bestimmter Umstände die Prothese nicht über einen längeren Zeitraum tragen kann.
Auf einem Bein kann man doch stehen.-)

Benutzeravatar
Frank
Moderator + Anwender
Beiträge: 31
Registriert: Di Jul 12, 2005 09:44
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Bergisches Land
Kontaktdaten:

Beitrag von Frank » Fr Jul 29, 2005 06:54

kroebaer hat geschrieben:Ich kanns nicht verstehen. Ich bin einseitig oberschenkelamputiert und habe im Ausweis stehen: aG 90%
Nun, ich bin einseitig unterschenkelamputiert und habe im Ausweis stehen aG 90%
kroebaer hat geschrieben:Und das, weil ich aufgrund bestimmter Umstände die Prothese nicht über einen längeren Zeitraum tragen kann.
Bei mir ist es ebenso. Ich habe eine Weile daran gearbeitet aber der Amtsarzt hat mich zu Hause untersucht und meine Angabe mit einem Gutachten bestätigt. Ich wurde damit mit einem einseitig oberschenkelamputierten gleichgestellt, der seine Prothese auf Dauer nicht tragen kann.

Frank

Benutzeravatar
charley
admin + Anwender
admin + Anwender
Beiträge: 292
Registriert: Di Jul 12, 2005 16:41
Postleitzahl: 72649
Land: Deutschland
Wohnort: Wolfschlugen
Kontaktdaten:

einseitig und aG

Beitrag von charley » Fr Jul 29, 2005 07:42

Frank hat geschrieben:Nun, ich bin einseitig unterschenkelamputiert und habe im Ausweis stehen aG 90%
Nun ja. Jetzt müsste ich bloß noch wissen, wie lange man eine Prothese tragen können muss, um nicht aG zu bekommen.

Ich habe mal gelesen, man bekommt als einseitig oberschenkelamputirter standardmäßig 70% und nur, wenn weiteres hinzukommt, gibt es mehr. Und nur dann hat man eine Chance auf aG.

@Frank & @Kroebaer:
Habt ihr das aG ohne weiteres durch Antrag bekommen, oder habt ihr Widerspruch eingelegt. Wie kamt ihr überhaupt zum Amtsarzt? Mich wollte der noch gar nicht sehen. Mein Widerspruch wurde abgelehnt ohne mich einmal anzuschauen.

Viele Grüße
Dieter

Benutzeravatar
Frank
Moderator + Anwender
Beiträge: 31
Registriert: Di Jul 12, 2005 09:44
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Bergisches Land
Kontaktdaten:

Re: einseitig und aG

Beitrag von Frank » Fr Jul 29, 2005 08:29

charley hat geschrieben:Habt ihr das aG ohne weiteres durch Antrag bekommen, oder habt ihr Widerspruch eingelegt. Wie kamt ihr überhaupt zum Amtsarzt? Mich wollte der noch gar nicht sehen. Mein Widerspruch wurde abgelehnt ohne mich einmal anzuschauen.
Hi Charley,

ich hatte einen Verschlimmerungsantrag gestellt und auf den Bescheid – der nicht in meinem Sinne war – mit einem Widerspruch reagiert. Dabei berief ich mich auf die im Bescheid angegebenen Erklärungen und forderte die Gleichstellung mit einem einseitig oberschenkelamputierten der regelmäßig seine Prothese nicht tragen kann. Zusätzlich verlangte ich die Begutachtung durch einen Amtsarzt in Räumlichkeiten die mit einem Rollstuhl zugänglich sind. Der Amtsarzt des Versorgungsamt hatte sich daraufhin angeboten mich in meinem häuslichen Umfeld zu besuchen. Unsere Wohnung ist weitestgehend Rollstuhlgerecht eingerichtet und von den angegeben Beschwerden konnte er sich überzeugen.

Frank

Benutzeravatar
charley
admin + Anwender
admin + Anwender
Beiträge: 292
Registriert: Di Jul 12, 2005 16:41
Postleitzahl: 72649
Land: Deutschland
Wohnort: Wolfschlugen
Kontaktdaten:

Verschlimmerungsantrag

Beitrag von charley » Fr Jul 29, 2005 09:33

Hi Frank,

was ist ein "Verschlimmerungsantrag"? Wann kann der gestellt werden?
Was war bei dir vor diesem Verschlimmerungsantrag?

Gruß
Dieter

Benutzeravatar
Frank
Moderator + Anwender
Beiträge: 31
Registriert: Di Jul 12, 2005 09:44
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Bergisches Land
Kontaktdaten:

Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Frank » Fr Jul 29, 2005 19:12

charley hat geschrieben:was ist ein "Verschlimmerungsantrag"? Wann kann der gestellt werden?
Was war bei dir vor diesem Verschlimmerungsantrag?
Ein Verschlimmerungsantrag kann gestellt werden, wenn bereits eine Schwerbehinderung festgestellt wurde und sich der Zustand verschlechtert hat oder eine Erkrankung hinzugekommen ist. Details über Gesetzesgrundlagen habe ich leider nicht zur Hand.

Vor meinem Verschlimmerungsantrag? 70% aG befristet auf zwei Jahre, davor 60% G oder was meinst du?

In meinem Fall hat sich eine Durchblutungsstörung im Oberschenkel soweit verschlossen, dass der Stumpf nicht ausreichend durchblutet wird. Als Folge ist der Stumpf flächig permanent offen.

Grüße
Frank

IronLeg
Anwender
Beiträge: 42
Registriert: Mo Mär 20, 2006 11:55
Postleitzahl: 0
Land: Deutschland
Wohnort: Astnide (Essen NRW)

Beitrag von IronLeg » Mo Mär 20, 2006 14:18

Ich bin der Meinung, das eine gute Prothesenversorgung das A und O ist. Sich endlich wieder erheben zu können, ist doch durch nichts zu ersetzen. Nach meinem Unfall saß ich 18 Monate im Rollstuhl und was war das für ein Gefühl wieder Stehen und dann - nach unzähligen Stürzen - wieder laufen zu können.

Antworten