Viele Grüße"aG": Bundessozialgericht entwickelt Rechtsprechung fort
Das Bundessozialgericht hat in den letzten Jahren seine Rechtsprechung zum Merkzeichen "aG", das u.a. die Benutzung sogenannter Rollstuhlfahrerparkplätze gestattet, so verschärft, dass es praktisch nur noch Personen bekamen, die ständig auf den Rollstuhl angewiesen sind. Der Fall einer Frau, die zwei künstliche Hüftgelenke hatte, von denen eines bereits erneuert worden war und das andere ebenfalls Lockerungserscheinungen aufwies, veranlasste das Gericht jedoch, die bisherige Rechtsprechung weiterzuentwickeln.
In seinem Urteil vom 11.03.1998 – Aktenzeichen: B 9 SB 1/97 R – sieht es die Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" auch dann als erfüllt an, wenn bereits das Zurücklegen üblicher Strecken zwischen einem parkenden Kfz und dem von diesem aus zu erreichenden Ziel die konkrete Gefahr einer weiteren Verschlimmerung der Behinderung hin zu einem Zustand birgt, der nach der bisherigen Rechtsprechung zum Merkzeichen "aG" führte. Weitere Voraussetzung ist, dass die betreffende Person generell nur noch kürzeste Strecken zu Fuß zurücklegt und ihr angeraten ist, zur Vermeidung des Gehens selbst für kurze Strecken einen Rollstuhl zu benutzen.
Charley