aG-Widerspruch negativ - Rechtsanwalt gesucht

Erfahrungen mit Beantragung des SBA, des Merkmals "aG" und des Parkausweises
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charley
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aG-Widerspruch negativ - Rechtsanwalt gesucht

Beitrag von charley » Do Jul 28, 2005 11:07

Heute bekam ich den Bescheid auf meinen Widerspruch. Zur Erläuterung: ich bin seit Februar 2005 oberschenkelamputiert ("nur" einseitig) und meine Schwerbehinderung ist (wohl auch wegen einer Herzoperation in 2001) nit 80% festgestellt worden. Das Merkzeichen aG wurde mir versagt mit der Begründung, dass einseitig Oberschenkelamputierte (rein theoretisch) nicht schlecht genug gegen können, um dieses Merkzeichen zu rechtfertigen. Wenngleich ich durchaus sehe, dass die Gehfähigkeit nach einigen Jahren intensiven Trainings durchaus recht gut sein kann, so ist dies bei mir noch nicht der Fall, da ich noch nicht mal eine Prothese habe, deren Schaft optimal sitzt, geschweige ausreichend Training.
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTGART
Landesversorgungsamt
Widerspruchsbescheid gem. § 85 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG)

Sehr geehrter Herr ...,

Ihr Widerspruch gegen den Bescheid des Landratsamtes ... - Amt für besondere
Hilfen - SG 332 - vom 13.06.2005 - Az.: ... - wird zurückgewiesen.

Kosten des Vorverfahrens werden nicht erstattet.

Gründe:

Mit o.a. Bescheid wurde festgestellt, dass bei Ihnen eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) nicht vorliegt.

Hiergegen richtet sich Ihr Widerspruch. Sie tragen im Wesentlichen vor, dass Sie wegen der Schwere Ihrer Gehbehinderung die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens aG erfüllen. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf Ihre Widerspruchsbegründung Bezug genommen.

Die angefochtene Entscheidung ist unter Würdigung Ihres Vorbringens sowie einer erneuten versorgungsärztlichen Stellungnahme überprüft worden.

Danach ist die angefochtene Entscheidung nicht zu beanstanden.

Schwerbehinderten Menschen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung u. a. dann erteilt werden, wenn sie außergewöhnlich gehbehindert sind (Merkzeichen aG im Ausweis). Dies ist gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei schwerbehinderten Menschen der Fall, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen: Querschnittsgelähmte, Doppel-Oberschenkelamputierte, Doppel-U nterschen kelamputierte, Hüftexarti kulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.

Eine solche Gleichstellung rechtfertigen beispielsweise Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie Krankheiten der Atmungsorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades.
Da Sie nicht zu den im einzelnen aufgeführten Behinderten gehören, bei denen eine außergewöhnliche Gehbehinderung ohne weitere Prüfung anzunehmen ist, erstreckte sich die Prüfung darauf, ob Sie diesem Personenkreis gleichzustellen sind. Dies ist allerdings nicht der Fall.

Für eine solche Gleichstellung kommt es nicht entscheidend auf die vergleichbare allgemeine Schwere der Leiden an, sondern allein darauf, daß die Auswirkungen funktionell gleichzuachten sind. Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden.

Der Sinn der Parkerleichterung ist es, Wege, die nur mit außergewöhnlicher und großer Anstrengung zu Fuß zurückgelegt werden können, zu verkürzen. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist. Nach bisheriger Erfahrung nehmen ärztliche Sachverständige an, daß Schwerbehinderte, wie sie in den AHP 2004 im einzelnen aufgeführt sind, ohne fremde Hilfe und ohne große Anstrengung zu Fuß allenfalls 50 bis 100 m zurücklegen können. Auch unter Berücksichtigung der von Ihnen geklagten Beschwerden können sie also diesem begünstigten Personenkreis nicht gleichgestellt werden, da ihre Gehfähigkeit nicht in diesem entsprechenden, ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist.

Nach den vorliegenden Unterlagen liegt bei Ihnen eine erhebliche, aber keine außergewöhnliche Gehbehinderung vor. Eine solche kann nur angenommen werden wenn das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt ist. Die Einschränkung der Gehfähigkeit entspricht nicht, wie in den Anhaltspunkten gefordert, der eines Doppeloberschenkelamputierten. Im Kurentlassungsbericht des ... vom 20.05.2005 wird beschrieben, dass Sie mit Prothese und Gehstützen uneingeschränkt mobil sind.

Die Zuerkennung des Merkzeichens aG lässt sich daher nicht begründen.

Ihrem Widerspruch musste deshalb ein Erfolg versagt bleiben.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 63 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

Gegen diesen Bescheid ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Str. 2, 70174 Stuttgart zulässig. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Sozial gericht zu erheben. Sie soll die Beteiligten und den Streitgegenstand bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Die Klageschrift sowie Beweisunterlagen sollen möglichst in zweifacher Fertigung eingereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ich nehme an, dass schon viele von euch ähnliche Bescheide erhalten haben. Und ich nehme an, dass dies viele von euch auch als nicht gerecht empfinden.

Wer hat schon mal auf Grund eines solchen Bescheids Klage vor dem Sozialgericht eingereicht? Mit welchem Ergebnis?

Wer kennt einen Rechtsanwalt, der sich in solchen Dingen auskennt?

Ich möchte diese Sache auf jeden Fall mindestens bis zum Bundessozialgericht durchziehen und brauche alle verfügbaren Informationen dazu. Ich werde euch selbstverständlich in diesem Thread auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße
Charley


P.S.: Hier ist noch der Text meines Widerspruchs:
21.06.2005
Fax an
Landratsamt ...
Amt für besondere Hilfen - SG 332


Az ...
Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die mit Bescheid vom 13.06.2005 getroffene Feststellung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“ erhebe ich Widerspruch.

Gemäß „Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen“ sind außergewöhnlich gehbehindert und damit berechtigt zum Erhalt des Merkzeichens „aG“ „Personen, die sich ... dauernd ... nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können.“ Dies trifft eindeutig auf mich zu.

Auf Seite 3 Ihres Bescheids vom 13.06.2005 zählen Sie zwar einige Fälle von Behinderungen auf, die sicher zu einer Erfüllung der Voraussetzungen für Merkzeichen aG führen. Diese Aufzählung ist aber nicht abschließend; sie stellt eine Interpretation der im ersten Satz definierten Voraussetzungen dar.

Es ist völlig abwegig, aus der Tatsache, dass ich nur einseitig oberschenkelamputiert bin und dass ich nicht dauernd außerstande bin, ein Kunstbein zu tragen, zu schließen, ich könne mich außerhalb meines Kraftfahrzeugs auch ohne große Anstrengung bewegen. Inwieweit dies irgendwann einmal möglich sein wird, kann hier dahingestellt bleiben. Derzeit ist dies jedoch definitiv nicht möglich.

Wenn ich nach Verlassen meines Fahrzeugs bereits nach Zurücklegung von weniger als 50 Metern wegen der körperlichen Anstrengung auch bei kühlem Wetter schweißgebadet bin, so zeugt dies m.E. durchaus von „großer Anstrengung“. Wenn ich dazu auf nicht ganz ebenen Wegen trotz Kunstbein nicht in der Lage bin, mich ohne 2 Krücken sicher fortzubewegen, so zeugt dies sicherlich von einer „außergewöhnlichen Gehbehinderung“. Und wegen dieser außergewöhnlichen Gehbehinderung wage ich es auch nicht, ohne Rollstuhl im Kofferraum mit dem KFZ unterwegs zu sein.

Auf Grund von Schwankungen an Stumpfvolumen und Stumpfform ist es bisher noch nicht gelungen, eine Prothese so gut anzupassen, dass mir das Tragen derselben schmerzfrei möglich wäre und dass mir das Gehen damit ohne große Anstrengung möglich wäre. Außerdem weist mein noch vorhandenes Bein als Folge der vorgenommenen Bypass-Operation noch große Bereiche auf, die bei Belastung erhebliche Schmerzen verursachen können.

Sicherlich wünsche ich mir inständig, möglichst bald wieder ohne große Anstrengung gehen zu können. Leider war bisher keiner der mich behandelnden Ärzte oder der mich betreuenden Therapeuten in der Gehschule bereit, irgend eine Aussage darüber zu machen, wann dies der Fall sein wird. Und ob es überhaupt so weit kommt, weiß derzeit noch niemand.

Als weiteres Problem kommt hinzu, dass ich auf einem normalen Parkplatz oftmals mein Fahrzeug überhaupt nicht verlassen kann. Wegen des Kunstbeins ist es mir nur möglich, ein- oder auszusteigen, wenn die Fahrzeugtür ganz geöffnet ist. Dies erfordert entsprechende Breite des Parkplatzes, die aber meist nur auf einem speziellen Behindertenparkplatz zur Verfügung steht.
Meines Erachtens erfülle ich ohne weiteres die Voraussetzungen für die Zuteilung des Merkzeichens aG.

Mit freundlichen Grüßen

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Anwalt gefunden

Beitrag von charley » Di Aug 02, 2005 16:07

Ich habe jetzt einen Anwalt beauftragt, Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Mal sehen, was daraus wird.

Gruß
Charley

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Gewonnen ... und doch verloren

Beitrag von charley » Do Dez 22, 2005 21:04

[schild=13 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]aG[/schild]

Gestern kam vom Sozialgericht die Mitteilung, dass das Regierungspräsidium meinen Grad der Behinderung auf 90% festgesetzt und mir das Merkzeichen aG zugebilligt hat. Also gewonnen!

Allerdings war mein Ziel, das Merkzeichen aG ausschließlich für meine Oberschenkelamputation zugebilligt zu bekommen. Nach wie vor bin ich der festen Überzeugung, dass es nicht richtig ist, nach welchen Kriterien die Zuteilung dieses Merkzeichens am "grünen Tisch" vorgenommen wird. Hier ein Zeichen zu setzen habe ich nicht geschafft, also doch verloren.

Das hat in meinem Fall nicht funktioniert, weil man bei näherem Suchen noch ein paar andere "Gebrechen" gefunden hat, die dann in der Summe mit meiner Amputation ausreichten für das gewünschte Ergebnis.

Zusammenfassend kann ich aber klar feststellen, dass jeder Einzelfall sehr genau untersucht werden sollte, was ohne kompetenten Rechtsanwalt wahrscheinlich nicht möglich sein dürfte.

Viele Grüße
Charley

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Beitrag von Leni » Mi Jan 04, 2006 20:46

Hallo Charly,

da muss ich Dir wirklich recht geben. Ich habe auch nur (eigentlich Gott sei Dank) 70 %. Und für das aG habe ich auch keine Change. Ich bin jetzt wirklich nicht der Typ der alles durchsetzen will (ganz im Gegenteil) aber oft wäre ich über einem Parkausweis sehr froh und den gibts eben nur mit dem blöden aG.
Wie ich ja schon in anderen Beiträgen erzählt habe, bin ich grad nicht so besonders gut zu Fuß. Wenn dann auch noch der Stumpf aufgescheuert ist und blutet und so ein Zeug dann kann ich nur sagen: Prost Mahlzeit. :evil:

Liebe Grüße,
Eure Leni

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Beitrag von teddy » Sa Feb 25, 2006 23:54

Hallo,
es gibt aber die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zubekommen.

Die voraussetung dazu wäre eine Behinderung ( zb. U.S Amputiert ) mit mindestens 75% GdB

Hatte mich beim Versorgungsamt erkundigt.
Gruss
Teddy :ansage:
;-) Kaufe gerne Eure alten Teddybären :-) auch defekte
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aG

Beitrag von Lunde » Di Mai 02, 2006 14:09

@charley,
iss ja super das du 90aG erhalten hast. :lol: sind denn wegen dem einspruch unkosten auf dich zugekommen? wie hat denn dein anwalt argumentiert und war er teuer? also ich denke OSA haben sowieso aG "verdient" :!: wenn ich sehe was manche leute für % haben, welche keine amputation o.ä. haben platz mir der kragen :evil: aber ich bleib cool mit meinen 70g :wink: neulich habe ich mir einen pkw beim händler in KS angeschaut und der schnulli von verkäufer sagte mir er wolle sich nun auf 60% umschreiben lassen, weil es im arm immer so kribbelt. ey, so eine flachzange. ich hätt ihm am liebsten gesagt er soll mal die hand wechseln beim onanieren aber ich bin cool geblieben. hihi.

@ teddy,
was für ne sondergenehmigung? bedeutet also: 75g und man bekommt nen parkausweis? ich habe bei meiner stadt erstmal einen parkausweis für 1 jahr bekommen. mal sehen was dann im sept passiert. hoffe ich bekomme ihn verlängert, weil es wirklich eine erleichterung ist wenn man kürzere wege hat. scheiß auf die paar € an parkgebühren. die würd ich trotzdem zahlen.
OSA seit Mai 2005
Versorgung: MAS, C-Leg, 1C40.

teddy
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Re: aG

Beitrag von teddy » Di Mai 02, 2006 22:05

Lunde hat geschrieben:@charley,
iss ja super das du 90aG erhalten hast. :lol: sind denn wegen dem einspruch unkosten auf dich zugekommen? wie hat denn dein anwalt argumentiert und war er teuer? also ich denke OSA haben sowieso aG "verdient" :!: wenn ich sehe was manche leute für % haben, welche keine amputation o.ä. haben platz mir der kragen :evil: aber ich bleib cool mit meinen 70g :wink: neulich habe ich mir einen pkw beim händler in KS angeschaut und der schnulli von verkäufer sagte mir er wolle sich nun auf 60% umschreiben lassen, weil es im arm immer so kribbelt. ey, so eine flachzange. ich hätt ihm am liebsten gesagt er soll mal die hand wechseln beim onanieren aber ich bin cool geblieben. hihi.

@ teddy,
was für ne sondergenehmigung? bedeutet also: 75g und man bekommt nen parkausweis? ich habe bei meiner stadt erstmal einen parkausweis für 1 jahr bekommen. mal sehen was dann im sept passiert. hoffe ich bekomme ihn verlängert, weil es wirklich eine erleichterung ist wenn man kürzere wege hat. scheiß auf die paar € an parkgebühren. die würd ich trotzdem zahlen.

Genau das meine ich mit 75% GdBbekommt man eine Sondergenehmigung ,aber diese 75 müßen allein auf die Amputation ausgeschreiben sein.
Gruß
teddy
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Re: aG

Beitrag von teddy » Di Mai 02, 2006 22:06

Ups einmal zuviel
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Beitrag von teddy » Mo Sep 10, 2007 17:41

Mein Widerspruch auf a.G haben sie auch abgeschmettert Landesamt ) ,mal hören was der Anwalt am Mittwoch dazu meint ( z.zt. liege ich bei 90% )
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Beitrag von geritho » Fr Feb 29, 2008 09:50

Hallöchen, auch mir haben sie das aG verwehrt obwohl osa und diverse andere Gebrechen. Stur sind sie geblieben bei 70%. Bis heute habe ich keinen dieser Vögel gesehen, die hocken irgendwo hinterm Schreibtisch auf den Ämtern und haben reservierte Parkplätze. Das ich den blauen nicht bekommen soll, mag mir vielleicht noch einleuchten, aber dass sie mir den gelben versagen macht mich rebelisch. Und das Beste: gegen den ablehnenden Bescheid der "gelben Parkkarte" gibtr es offenbar nicht einmal ein Widerspruchsrecht, weiss jemand ob das rechtens ist????????
Oder hat sonst jemand einen Tipp für mich?
Gruss
Geritho

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Gelbe Parkkarte

Beitrag von charley » Fr Feb 29, 2008 10:06

Da bin ich jetzt aber überrascht. Von der Existenz einer gelben Parkkarte ist mir bislang nichts bekannt. Kann mich da mal jemand aufklären?

Viele Grüße
Charley
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Beitrag von alexander » Fr Feb 29, 2008 10:32

eine gelbe parkkarte habe ich auch. gilt aber seltsamerweise nicht für alle bundesländer.
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Beitrag von geritho » Di Jun 10, 2008 11:38

Wieder hallo,
nach nun fast vier Monaten bekam ich wieder mal Post vom Sozialgericht, darin nimmt ein Richter Bezug auf mein Schreiben vom13.11.2007?!?! Ich müsse meinen Widerspruch innert vier Wochen neu begründen. Ich OSA /70 möchte wenigstens die gelbe Parkkarte weill ich den überwiedenden Teil der Zeit meine Prothese nicht tragen kann. Weiss jemand eine Bezugsquelle wo ich eine schlaue Formulierung finden könnte? Meine Ärzte verdienen an mir nicht mehr genug und so haben sie auch keinen Antrieb mehr mir zu helfen. Wer von Euch weiss mir einen Rat?
viele Grüsse
Geritho

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Re: aG-Widerspruch negativ - Rechtsanwalt gesucht

Beitrag von geritho » Di Apr 28, 2009 08:45

Guten Tag zusammen,
wieder sind vier Monate vergangen und wieder habe ich Post vom Sozialgericht bekommen: Sie machen mir einen Vergleichsvorschlag: GdB 80 statt 70, aber beim "G" bleibt es. Also weiterhin kein AG
Mittlerweile bin ich soweit dass ich die Prothese nur noch stundenweise tragen kann wegen der unerträglichen Phantomschmerzen und das nur noch im Haus. Neurologisch habe ich mittlerweile ca. 10 Infiltrationen hinter mir und wurde zweimal am Ischiadikus Nervus operiert leider ohne Erfolg
Nun habe ich nochmal 4Wochen Zeit zu widersprechen?!?!
Hat mir jemand einen Tipp, bitte meldet Euch.
Gruss Geritho

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Re: aG-Widerspruch negativ - Rechtsanwalt gesucht

Beitrag von charley » Di Apr 28, 2009 09:36

Hallo Geritho,

wenn du bisher noch keinen Rechtsanwalt mit deiner Vertretung vor dem Sozialgericht beauftragt hast, ist jetzt der Zeitpunkt dazu gekommen. Such' dir einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Wenn das Sozialgericht dir 80% GdB zugestehen will, aber das Merkzeichen aG weiterhin verweigert, heißt das m.W., dass die 80% nicht nur für die Beine sind, sondern dass andere Ursachen auch noch vorliegen. Für aG ist aber immer erforderlich, dass 80% GdB ausschließlich durch Einschränkungen des Bewegungsapparats zu begründen sind. Du solltest prüfen, ob noch andere Einschränkungen vorliegen: Probleme mit der Wirbelsäule, Probleme mit den Hüftgelenken, Probleme am Knie des gesunden Beins. Wenn man da intensiv genug forscht, dürfte sich etwas finden lassen. Dann Attest vom Arzt ans Sozialgericht. Das würde ich aber nicht ohne Rechtswalt weiter betreiben.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen weiteren Bemühungen.

Auf Wikipedia.de gibt es eine aktuelle Meldung vom 06.03.2009, die unabhängig vom aG für dich interessant sein könnte.

Viele Grüße
Charley
OSA (lak) seit Feb. 2005
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