Druck von der Arbeitsagentur
Verfasst: Mi Jan 03, 2007 18:09
Hallo liebe Betroffene
Ich bin Angehörige, d. h. , eine Bekannte von mir ist beidseitig Beinamputiert , ist alleinerziehend und hat eine 6 jährige Tochter.
Sie hat einen Behindertenausweis zu 100 %. Lebt vom Arbeitslosengeld II.
Zuletzt hat sie unter größten Schwierigkeiten ein Bewerbungstraining absolviert. Möglicherweise wird sie die Chance bekommen, in einigen Wochen einen 1.- € Job bei der AWO zu bekommen.
Sie geht auf 2 Prothesen.
Man hat Ihr beim Arbeitsamt gesagt, sie müsse anstatt 3 Bewerbungen im Monat, weil sie ja behindert ist, nur 1 Bewerbung nachweisen.
Auf ihren Unterlagen stehen aber die gleichen Bedingungen, wie bei Jemandem, der nicht behindert ist.
D.h., sie könne eventuell gekürzt werden, wenn sie den Nachweisen über die Bewerbungen nicht nachkommt.
Meine Frage: Wenn man einen Behindertenausweis zu 100 % besitzt, ist man dann auch gleichzeitig arbeitsunfähig?
Sie sagte mir, man hätte ihr dazu geraten, sich nicht zu 100% arbeitsunfähig zu melden, da sie dann auch keinen Anspruch auf Kurse vom AA hätte.
Kann sie trotzdem deshalb gekürzt werden, wenn sie es mal nicht schafft, den angeordneten Bewerbungen Genüge zu leisten?
Mich ärgert es einfach, dass man aus der Unwissenheit der Leute Kapital schlagen will, sie also psychisch unter Druck setzt, die Frau völlig verängstigt und verunsichert, wo sie doch unbedingt arbeiten MÖCHTE.
Man hat ihr auch gesagt, sie "müsse" sich um eine Stelle bemühen, wo sie so viel verdient, dass sie aus der Arbeitslosigkeit herausfällt.
Mich würde einfach mal die Rechtslage interessieren.
Leider kann meine Bekannte noch nicht selber recherchieren, da sie noch keinen Internetzugang hat - ist ihr schlichtweg zu teuer.
Ihre Amputationen wurden durch einen Bombenangriff in Afghanistan verursacht, als sie ca. 15 Jahre alt war. Ihre Eltern u. Geschwister kamen dabei ums Leben.
lg mari
Ich bin Angehörige, d. h. , eine Bekannte von mir ist beidseitig Beinamputiert , ist alleinerziehend und hat eine 6 jährige Tochter.
Sie hat einen Behindertenausweis zu 100 %. Lebt vom Arbeitslosengeld II.
Zuletzt hat sie unter größten Schwierigkeiten ein Bewerbungstraining absolviert. Möglicherweise wird sie die Chance bekommen, in einigen Wochen einen 1.- € Job bei der AWO zu bekommen.
Sie geht auf 2 Prothesen.
Man hat Ihr beim Arbeitsamt gesagt, sie müsse anstatt 3 Bewerbungen im Monat, weil sie ja behindert ist, nur 1 Bewerbung nachweisen.
Auf ihren Unterlagen stehen aber die gleichen Bedingungen, wie bei Jemandem, der nicht behindert ist.
D.h., sie könne eventuell gekürzt werden, wenn sie den Nachweisen über die Bewerbungen nicht nachkommt.
Meine Frage: Wenn man einen Behindertenausweis zu 100 % besitzt, ist man dann auch gleichzeitig arbeitsunfähig?
Sie sagte mir, man hätte ihr dazu geraten, sich nicht zu 100% arbeitsunfähig zu melden, da sie dann auch keinen Anspruch auf Kurse vom AA hätte.
Kann sie trotzdem deshalb gekürzt werden, wenn sie es mal nicht schafft, den angeordneten Bewerbungen Genüge zu leisten?
Mich ärgert es einfach, dass man aus der Unwissenheit der Leute Kapital schlagen will, sie also psychisch unter Druck setzt, die Frau völlig verängstigt und verunsichert, wo sie doch unbedingt arbeiten MÖCHTE.
Man hat ihr auch gesagt, sie "müsse" sich um eine Stelle bemühen, wo sie so viel verdient, dass sie aus der Arbeitslosigkeit herausfällt.
Mich würde einfach mal die Rechtslage interessieren.
Leider kann meine Bekannte noch nicht selber recherchieren, da sie noch keinen Internetzugang hat - ist ihr schlichtweg zu teuer.
Ihre Amputationen wurden durch einen Bombenangriff in Afghanistan verursacht, als sie ca. 15 Jahre alt war. Ihre Eltern u. Geschwister kamen dabei ums Leben.
lg mari