Druck von der Arbeitsagentur

Erfahrungen mit Beantragung des SBA, des Merkmals "aG" und des Parkausweises
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mari
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Druck von der Arbeitsagentur

Beitrag von mari » Mi Jan 03, 2007 18:09

Hallo liebe Betroffene

Ich bin Angehörige, d. h. , eine Bekannte von mir ist beidseitig Beinamputiert , ist alleinerziehend und hat eine 6 jährige Tochter.

Sie hat einen Behindertenausweis zu 100 %. Lebt vom Arbeitslosengeld II.

Zuletzt hat sie unter größten Schwierigkeiten ein Bewerbungstraining absolviert. Möglicherweise wird sie die Chance bekommen, in einigen Wochen einen 1.- € Job bei der AWO zu bekommen.
Sie geht auf 2 Prothesen.

Man hat Ihr beim Arbeitsamt gesagt, sie müsse anstatt 3 Bewerbungen im Monat, weil sie ja behindert ist, nur 1 Bewerbung nachweisen.
Auf ihren Unterlagen stehen aber die gleichen Bedingungen, wie bei Jemandem, der nicht behindert ist.
D.h., sie könne eventuell gekürzt werden, wenn sie den Nachweisen über die Bewerbungen nicht nachkommt.

Meine Frage: Wenn man einen Behindertenausweis zu 100 % besitzt, ist man dann auch gleichzeitig arbeitsunfähig?
Sie sagte mir, man hätte ihr dazu geraten, sich nicht zu 100% arbeitsunfähig zu melden, da sie dann auch keinen Anspruch auf Kurse vom AA hätte.
Kann sie trotzdem deshalb gekürzt werden, wenn sie es mal nicht schafft, den angeordneten Bewerbungen Genüge zu leisten?

Mich ärgert es einfach, dass man aus der Unwissenheit der Leute Kapital schlagen will, sie also psychisch unter Druck setzt, die Frau völlig verängstigt und verunsichert, wo sie doch unbedingt arbeiten MÖCHTE.
Man hat ihr auch gesagt, sie "müsse" sich um eine Stelle bemühen, wo sie so viel verdient, dass sie aus der Arbeitslosigkeit herausfällt.

Mich würde einfach mal die Rechtslage interessieren.
Leider kann meine Bekannte noch nicht selber recherchieren, da sie noch keinen Internetzugang hat - ist ihr schlichtweg zu teuer.

Ihre Amputationen wurden durch einen Bombenangriff in Afghanistan verursacht, als sie ca. 15 Jahre alt war. Ihre Eltern u. Geschwister kamen dabei ums Leben.

lg mari

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Colti
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Beitrag von Colti » Mi Jan 03, 2007 23:00

Hallo Mari,

würde deiner Bekannten raten so schnell als möglich bei einem Sozialverband einzutreten und die Sache von deren Fachanwälten regeln lassen. Es ist durch Harz IV gewiss nicht einfacher geworden, aber auch die unterliegen gesetzlichen Regelungen, leider wird auch viel mehr von den Behinderten erwartet und gefordert aber die Umstände die ihre Behinderung mit sich bringt müssen beachtet werden. Wenn sie nicht mehr arbeiten kann (Arbeitsmedizinischerdienst der Arbeitsagentur stellt das fest), so geht das in Richtung Rente! Auch das ist nicht mehr so einfach, weil dort klar (seit 2001) die Regelungen sind bis 3 Std. dann Rente auf Zeit, über 3-6Std. Teilrente (auch auf Zeit!) und dann Vollerwerbsfähig über 6 Std. Es wird also sehr sehr schwer werden. Wenn sie Rente bekommen sollte, so wird diese mindestens um 30% gekürzt (sollte sie älter als 43 sein dann fällt die Kürzung weniger aus). Diese Kürzung bleibt dann aber bestehen! Sie wird also nie eine normal Höhe der Altersrente erreichen können, auch wenn sie zwischendurch wieder Vollerwerbsfähig sein kann/wird!!! Das soll sie sich als sehr gut überlegen, und sich mit ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen (auch darüber geben die Sozialverbände Mitgliedern Auskunft und Beratung!)
Der Grad der Behinderung (GdB) sagt halt nicht mehr aus ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht, was übrigens verständlich ist, das man als (doppelt-) Beinamputierter ohne weiteres 8 Std. im Büro sitzend arbeiten kann trotz z.B 100%aG, aber halt nicht mehr 8 Std. stehen und laufen kann/soll/muss. Diese Aussagen von mir stellen übrigens keine Rechsberatung da, sondern nur gut gemeinte Ratschläge ohne Gewähr auf Vollständigkeit dar...:-)


Mit einem Gruß vom Markus:-)
Es kann nur einen geben:-)

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