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Anwalts- und Gerichtskosten

Verfasst: Di Mär 07, 2006 20:44
von charley
Mir wurde die Frage gestellt, wie hoch die Kosten sind, die bei einer Klage vor dem Sozialgericht anfallen.

Beim Sozialgericht fallen grundsätzlich keine Gerichtskosten an.

Die Anwaltskosten werden von einer evtl. vorhandenen Rechtsschutzversicherung übernommen. Falls diese nicht vorhanden ist, kann man mit dem Anwalt vor dem ersten Gespräch festlegen, was an Kosten anfällt. Vielleicht weiß jemand anderes näheres über die Höhe.

Viele Grüße
Charley