Colti hat geschrieben:Stäbchenlaufen ist mehr als anstrengen, denn dieses fordert den ganzen Körpereinsatz, sowie eine absolute Konzentration. Wieso wird eigentlich großen Wert gelegt ein Patient so schnell wie mögliche mit einem Kunstbein zu versorgen um diesen von den krückenlaufen und rollstuhlfahren wegzubringen? Ist es nicht so das durch das dauerhafte laufen die restlichen Gelenke Muskel und Sehnen überbelastet werden und diese dadurch vorhersehbare Folgeschäden davontragen werden? Ist es nicht so, das durch nur einen winzigen Augenblick der Unachtsamkeit ein Sturz und damit weitere (Dauer-) Schäden vorprogrammiert ist (hatte ich schon selber 2mal, einmal davon dieses Jahr im Januar- immer noch!!).
Oder ist es doch nur der Gedanke dass die Person dann wieder zum Arbeiten geschickt werden kann, mit dem sozialen Hintergedanken diese dann wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu haben?
Wieso gibt es eigentlich Standardmäßig ohne weitere Probleme seitens der Krankenkassen einen Chopper? Ist es von denen vielleicht geplant, die Aktivität einen Betroffenen künstlich niedrig zu halten, um weitere hochwertige Versorgungen dann ablehnen zu können.
Sicherlich ist das Laufen mit Prothese nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich habe in englischen Foren schon sehr heiße Diskussionen zu diesem Thema gelesen. Meines Erachtens muss es jedem selbst überlassen bleiben, ob, wann oder wie oft er/sie mit Kunstbein rumläuft oder nicht. Die Problematik beim aG-Merkmal ist aber, dass unterstellt wird, dass jeder, der ein Kunstbein tragen kann dieses auch tragen muss. Wenn er dies nicht tut, ist er selber schuld und hat kein Anrecht auf einen Behindertenparkplatz

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Colti hat geschrieben:In diesem Zuge aber sich dann die Versorgungsämter hinter den §§ verstecken können? Wo stehen diese Einschränkungen im genauen Wortlaut? Ich habe mal von Strecken 500m welche innerhalb einer halben Stunde zurückgelegt werden muss. Erst wenn das nicht mehr geht gibt es dann das begehrte aG.
Diese Strecke ist ja vom Bundessozialgericht auf 100 m ohne Zeitbegrenzung reduziert worden. Ich finde dies aber immer noch zu viel. Wenn man gerade nicht gut drauf ist, können 100 m sehr sehr weit sein.
Colti hat geschrieben:Was ist denn schon dabei eine solche Einstufung zu tätigen? Gehen die Ämter dann davon aus, das alle gleich in die Städte einfallen um kostenlos zu parken? Oder dann, falls vorhanden, den Arbeitgeben dann mit einem eigenen Parkplatz in der Nähe vom Eingang zu nerven?
Und wenn tatsächlich alle Amputierten in die Städte einfallen würden: Ist das so ein Problem? Und das kostenlose Parken: wieviel könnte das denn die Gemeinden kosten? Das ist bestimmt kein spürbarer Kostenfaktor. Genau weiß man's aber nicht. Ich habe es zumindest bisher nicht geschafft zu ergründen, wieviele Amputierte es gibt, wieviele davon ein aG haben, usw.
Colti hat geschrieben:Es macht absolut kein Spaß, und das egal bei welchem Wetter, sich mit Einschränkungen der unteren Extremitäten fortzubewegen!! (Pretender mal ausgenommen*g)
Es spielt keine Rolle ob man nun einseitig oder zweiseitig an den unteren Gliedmaßen behindert ist. Sobald die Prothesen nicht mehr zu tragen kommen, ist die Fortbewegung mehr als mist ob nun mit Krücken oder Rollstuhl!!!
Und genau da ist das Problem: jeder einseitig Amputierte kann theoretisch eine Prothese tragen, kann damit theoretisch uneingeschränkt laufen und braucht daher praktisch keinen aG-Ausweis. Dabei ist es völlig egal, ob man erst seit kurzem amputiert ist oder bereits seit 30 Jahren. Es ist auch egal, ob man die Prothese tatsächlich dauernd tragen kann.
Bis zur Veröffentlichung des Urteils des BSozG im Jahr 1998 wurde aG praktisch nur denjenigen bewilligt, die dauernd auf den Rollstuhl angewiesen waren. Die Behörden haben damit ganz einfach den Begriff "außergewöhnlich gehbehindert" durch gehunfähig" ersetzt. So steht's aber nicht im Gesetz - daher die Korrektur durch das BSozG.
Das ganze steht unter dem Begriff "Nachteilsausgleich". Man darf also durch das aG keinen Vorteil gegenüber einem 2-Füßler haben. Wer hier aber auch nur die geringste Befürchtung hat, ist mit Sicherheit nicht amputiert.
Mir geht die Bewilligungspraxis der Ämter total gegen den Strich - daher werde ich das jetzt notfalls bis zum BSozG durchziehen.
Viele Grüße
Charley